Am 30. Juni war es so weit: Städte und Landkreise, die 16
Länder und das Eisenbahnbundesamt mussten ihre Hausaufgaben vorzeigen. Bis zu
diesem Datum waren nämlich laut EU-Richtlinie 2002/49/EG sog. „Lärmkarten“ abzuliefern.
Lärm als eine Art
akustische Umweltverschmutzung wird oft unterschätzt. Nicht nur Anwohner von
Flughäfen und Tiefflugrouten, sondern auch Nachbarn stark befahrener
Schienenwege, Autobahnen und Bundesstraßen sind oft einer
gesundheitsgefährdenden Dauerbelastung ausgesetzt. Die Beeinträchtigungen
reichen von einer einfachen Störung des Wohlbefindens über Konzentrationsschwäche und
Schlaflosigkeit bis hin zu Stresssymptomen mit schwerwiegenderen
gesundheitlichen Folgen. In vielen Fällen werden bei der Straßenplanung oder
bei der Anlage von Neubaugebieten nicht einmal die - immer noch unzureichenden
- Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung berücksichtigt. Oder es werden
eigentlich erforderliche Maßnahmen zum passiven Lärmschutz von den Behörden auf
die lange Bank geschoben.
Dies könnte sich nun
schlagartig ändern. Die sog. „Umgebungslärmrichtlinie“ der Europäischen Union
machte den EU-Mitgliedstaaten zur Auflage, eine umfassende kartografische
Erfassung von Lärmzonen vorzunehmen. Bis zum Stichtag 30. Juni 2007 waren darin
zeichnerisch zu vermerken:
Ø
alle
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen
Kraftfahrzeugen im Jahr
Ø
alle
Eisenbahnstrecken mit einem Aufkommen von mehr als 60.000 Zügen im Jahr
Ø
alle
Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr.
Die Erhebungen über Verkehrslärm erfolgten europaweit und
erstmals nach weitgehend einheitlichen Berechnungs- und Messmethoden. Die
Karten bilden dabei im Zusammenhang die Zonen mit gleicher Lärmbelastung (sog.
dB(A)-Isophone) ab. Sie verdeutlichen gleichzeitig, in welchen Wohn- und
Mischgebieten Grenzwerte überschritten werden und wie viele Einwohner von
Verkehrslärm unmittelbar betroffen sind.
Die EU-Richtlinie geht aber noch einen Schritt weiter: Schon
bis zum 18. Juli 2008 sind die EU-Mitgliedstaaten – und hier vor allem die
Städte und Gemeinden - in der Pflicht, Lärmaktionspläne vorzulegen,
Maßnahmenkataloge, wie diesem festgestellten Verkehrslärm wirksam begegnet
werden kann. Und die Aufstellung dieser Aktionspläne soll nicht allein
Angelegenheit von Behörden und Experten, sondern der gesamten Öffentlichkeit
sein.
Es wird also spannend werden zu sehen, ob und wie es den
Verantwortungsträgern vor Ort in den kommenden Monaten gelingen wird, diese
umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Und noch spannender wird
es zu erleben, ob und wie diese angekündigten Aktionen auch in die Tat
umgesetzt werden.
> Die Lärmkartierung für
Hauptverkehrsstraßen in Rheinland-Pfalz finden Sie
hier. |